Jahreshauptversammlung des SV Eltern

Von: 09.12.2022 19:30
Bis: 09.12.2022 22:00
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Eltern

E i n l a d u n g zur Mitgliederversammlung des

SV Eltern 1968 e. V.

 

Mitgliederversammlung des SV Eltern 1968 e. V. gemäß Satzung § 15

 

   Liebe Sportsfreunde,

 

   hiermit laden wir recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Freitag,         

        dem 09.12.2022, um 19.30 im Dorfgemeinschaftshaus.

 

Vorläufige Tagesordnung:

 

TOP 1:                       Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

TOP 2:                       Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

TOP 3:                       Totengedenken

TOP 4:                       Berichte

TOP 4.1:                    Bericht des Vorsitzenden zur Lage des Vereins SV Eltern

TOP 4.2:                    Bericht des Schriftführers

TOP 4.3:                    Bericht des Obmanns Senioren

TOP 4.4:                    Bericht des Obmanns Alte Herren

TOP 4.5                     Bericht des Trainers der Damenmannschaft

TOP 4.6:                    Bericht des Juniorenobmanns

TOP 4.7:                    Bericht über den JFV

TOP 4.8:                    Bericht über Emsland United

TOP 4.9:                   Bericht der Kassenwarte

TOP 4.10                   Bericht der Kassenprüfer

TOP 4.11                   Antrag auf Entlastung der Kassenwarte und des Vorstandes

TOP 5:                       Neuwahlen (Schriftführer; 2.Kassenwart; Jugendwart)

TOP 6:                       Wahl eines neuen Kassenprüfers

TOP 7:                       Verschiedenes

TOP 8:                       Schlusswort und Schließung der Mitgliederversammlung

 

Anträge zur Tagesordnung bitten wir bis spätestens 02.12.2022 schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung ist ein gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus geplant. Dafür wird im Anschluss an die Versammlung ein Kostenbeitrag von 20 € eingesammelt.

 

Die Durchführung der Versammlung ist abhängig von der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Es kann sein, dass der Zutritt zur Versammlung durch diese Verordnung auf Personen beschränkt werden muss, die vollständigt geimpft, von Corona genesen sind oder einen tagesaktuellen Coronatest nachweisen können. Sollte dies der Fall sein, wird darauf kurzfristig durch Aushang am Sportplatz hingewiesen.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

gez. Dennis Knese                                                                    gez. Günter Schröder

  (1. Vorsitzender)                                                                                                             (Schriftführer)